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   BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 88.05   

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https://dejure.org/2006,17123
BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 88.05 (https://dejure.org/2006,17123)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2006 - 6 B 88.05 (https://dejure.org/2006,17123)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 6 B 88.05 (https://dejure.org/2006,17123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitvoraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Revisionszulassungsgrund der Abweichung von der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genannten Gerichte; Grundsätzliche Bedeutung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 88.05
    In dem Urteil vom 26. Januar 1993 BVerwG 1 C 33.89 (BVerwGE 92, 24 ) habe das Bundesverwaltungsgericht die Vorteile nach den Aufgaben der betreffenden Kammer abstrakt bestimmt.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 88.05
    Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 88.05
    7 bb) Die außerdem geltend gemachte Abweichung von dem Urteil vom 25. November 1971 BVerwG 1 C 48.65 (BVerwGE 39, 100 ) ist ebenfalls nicht den Anforderungen gemäß dargelegt.
  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 88.05
    4 aa) Die Klägerin führt den Beschluss vom 3. Mai 1995 BVerwG 1 B 222.93 (Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 2 = GewArch 1995, 425) an und entnimmt ihm, dass Kammerbeiträge wesentlichen Verschiedenheiten der Mitglieder Rechnung tragen müssten und Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen vorteilsgerecht sein müssten; der Vorteilsbegriff könne auch dann erfüllt sein, wenn der Nutzen der von der Kammer finanzierten Tätigkeit nicht messbar sei, sondern weitgehend nur vermutet werden könne, insbesondere keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen darstelle.
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 94.98

    Berufsrecht der Ärzte - Bemessung der Mitgliedsbeiträge an eine Zahnärztekammer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 88.05
    Vielmehr sind die Grundsätze der Beitragserhebung, soweit sie sich verallgemeinern lassen, bereits in zahlreichen Entscheidungen und namentlich in dem von der Klägerin angeführten Beschluss vom 3. Mai 1995 und in dem weiteren Beschluss vom 30. September 1998 BVerwG 1 B 94.98 (GewArch 1999, 23) dargestellt.
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